
Nachweis der Sachkunde – „Der Hundeführerschein“
Gemäß § 3 NHundG ist ein Sachkundenachweis für Erst-Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Das Halten eines Hundes ohne die erforderliche Sachkunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Hund muss zudem durch Mikrochip gekennzeichnet und dadurch eindeutig identifizierbar sein und beim Niedersächsischen Hunderegister gemeldet sein.
In der theoretischen Prüfung wird das Fachwissen des zukünftigen Halters zum Thema „Hund“ überprüft. Diese Prüfung findet ohne Hund statt. Es werden in einem Multiple-Choice-Test verschiedene Fragen aus unterschiedlichen Bereichen rund um den Hund gestellt.
Insgesamt müssen 35 Fragen beantwortet werden, die in veränderlichen Anteilen aus diesen Themengebieten stammen:
- Sozialverhalten
- Kommunikation
- Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung
- Angst und Aggression
- Haltung und Pflege
- Rassenkenntnisse
- Ernährung, Gesundheit und Fortpflanzung
- Hund & Recht


Im Verlauf der praktischen Prüfung soll der Halter unter anderem nachweisen können, dass er den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Hund sollte so geführt werden, dass von ihm keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Es ist möglich, die gesamte Prüfung mit einem angeleinten Hund abzulegen. Dies wird vor Beginn der Prüfung abgefragt und auf dem Protokoll vermerkt, hat aber weiter keine Bedeutung für die Durchführung der Prüfung. Wenn man sich entscheidet, die Prüfung mit dem angeleinten Hund zu absolvieren, so muss für den Abruf des Hundes eine Schleppleine verwendet werden. Die Prüfung findet an zwei unterschiedlichen Orten statt: im verkehrsöffentlichen Raum (also Stadt), welche grundsätzlich angeleint absolviert wird und im ablenkungsarmen Bereich (z.B. Grünanlage mit der Möglichkeit zum Freilauf).
Wichtig zu wissen ist, dass nicht der absolute Gehorsam des Hundes geprüft wird, sondern der verantwortungsbewusste Umgang des Hundehalters gegenüber seinem Hund und der Umwelt in den verschiedenen Prüfungssituationen. Er sollte den Hund so vorausschauend führen, dass weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet werden.
Der Ort der praktischen Prüfung wird rechtzeitig vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben, die Theorieprüfung findet in Groß Dahlum statt. Die Termine für die theoretische und praktische Prüfung werden auf Anfrage miteinander abgestimmt.